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Ihr Newsletter vom Umweltinstitut – unabhängig, kritisch, engagiert. Ihr Newsletter vom Umweltinstitut – unabhängig, kritisch, engagiert. | | Ausnahmeerlaubnis für gefährliches Insektengift abgewendet | | | | | | | Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,
aktuell dürfen wir uns über gute Nachrichten für Bienen und andere Insekten freuen: Das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat
einen Antrag der Zuckerindustrie auf eine erneute Notfallzulassung für
das Neonicotinoid Thiamethoxam abgelehnt. Dadurch sollte das
EU-weit geltende Verbot des Insektengifts umgangen werden. Dabei sind
Neonicotinoide wie Thiamethoxam aus gutem Grund verboten: Sie gelten als hoch bienengefährlich und bedrohen die biologische Vielfalt.
Jahrelang setzte sich das Umweltinstitut deshalb für ein Verbot dieser
Pestizide ein. Unsere Freude war groß, als die EU-Mitgliedstaaten 2018
einen Anwendungs-Stopp für drei dieser Insektengifte im Freiland
beschlossen, ein Totalverbot folgte. Doch schon kurz nach dem
Verbot begannen erste Mitgliedstaaten, dieses zu umgehen und die
Anwendung der Gifte über sogenannte Notfallzulassungen wieder zu
ermöglichen. Gegen unseren Protest wurde auch in Deutschland
für die vergangene Anbausaison eine Notfallzulassung für Thiamethoxam
für die Behandlung von Zuckerrüben-Saatgut erteilt. 2021 landete das Gift so auf deutschen Äckern mit einer Gesamtfläche von 126.900 ha. Untersuchungen
von Imker:innen belegen, dass sich das Neonicotinoid – trotz aller
vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen – unkontrolliert in der Umgebung der
Zuckerrüben-Äcker verbreitet hat: Das Gift wurde in hohen
Konzentrationen auf benachbarten Feldern und nahe angrenzender Gewässer
nachgewiesen.
Dass
das BVL einer erneuten Notfallzulassung für Thiamethoxam für 2022 nun
eine Absage erteilt hat, lässt vorerst aufatmen. Das Amt stellte jedoch
in Aussicht, in der kommenden Zuckerrüben-Saison andere Insektengifte
per „Notfallzulassung“ zu erlauben. Doch Pestizid-Verbote müssen
konsequent umgesetzt werden, um die Natur zu schützen. Wir fordern das
BVL deshalb dazu auf, künftig generell keine Ausnahmen für verbotene
Pestizide mehr zu erlauben. | | | | | | | | | Kein Ökolabel für Atom und Gas! | | Noch
Ende November könnte die EU-Kommission das EU-Regelwerk für nachhaltige
Finanzierung finalisieren. Atomkraft und fossiles Gas drohen als grüne
Geldanlagen eingestuft zu werden. Das würde die Glaubwürdigkeit des
Europäischen „Green Deals“ untergraben. In Berlin fordern wir mit einer
Aktion den designierten Kanzler Olaf Scholz auf, sich dies nicht
gefallen zu lassen. Er muss sich jetzt für eine EU-Taxonomie ohne Gas
und Atomenergie einsetzen. | | | | | | | | | | | | | Kaum beachtet und doch skandalös | | Der
von der großen Koalition beschlossene Kohleausstieg kommt nicht nur
viel zu spät, sondern kostet unnötige Steuer-Milliarden. Das Problem:
Ohne deutlich überhöhte Entschädigungszahlungen drohten Klagen der
Energiekonzerne vor privaten Schiedsgerichten durch den
Energiecharta-Vertrag. In einem neuem Briefing erklären wir zusammen mit
PowerShift die Hintergründe und fordern das Aus für das
„Anti-Klima-Abkommen“. | | | | | | | | | | | | Mit herzlichen Grüßen,
Ihr Team des Umweltinstitut München
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